Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge über die Nutzung der FahrChat-Plattform (nachfolgend "Plattform") zwischen Marco Mori, Birkachstraße 3, 88131 Lindau (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend "Kunde").
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Kunde im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Fahrschulen und Fahrlehrer als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
(4) Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, dass er die Plattform ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine Software-as-a-Service (SaaS) Plattform zur Verfügung, die folgende Funktionen umfasst:
- KI-gestützter WhatsApp-Assistent für Kommunikation mit Fahrschülern und Interessenten (Beratung, Terminbuchung, FAQ)
- Dashboard zur Verwaltung von Terminen und Schülern
- Automatische Erinnerungen an Fahrschüler
- Verwaltung mehrerer Fahrlehrer (je nach gewähltem Tarif)
(2) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform. Ein konkretes Verfügbarkeitsniveau wird nicht geschuldet. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden frühzeitig, wenn möglich mindestens 24 Stunden im Voraus, angekündigt und nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Der Kunde erkennt an, dass aufgrund der Abhängigkeit von Drittdiensten (WhatsApp Business API, Cloud-Infrastruktur) eine 100%ige Verfügbarkeit technisch nicht möglich ist.
(3) Kurzzeitige Unterbrechungen stellen grundsätzlich keinen Mangel dar, es sei denn die Unterbrechung erreicht ein Ausmaß, das die ordnungsgemäße Funktionsweise erheblich beeinträchtigt. Eine solche Beeinträchtigung kann bei einer Unterbrechung von mehr als 4 Stunden vorliegen.
(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Plattform weiterzuentwickeln und neue Funktionen hinzuzufügen oder bestehende Funktionen zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(5) Einsatz künstlicher Intelligenz: Die Plattform setzt KI-gestützte Systeme (Large Language Models) für die automatisierte Kommunikation mit Fahrschülern und Interessenten ein. Hierzu informiert der Anbieter den Kunden über Folgendes:
- Transparenzhinweis (Art. 50 KI-Verordnung): Der WhatsApp-Assistent ist ein KI-gestütztes System, keine natürliche Person. Der Assistent identifiziert sich zu Beginn jeder neuen Konversation als KI-System gegenüber dem Endnutzer (Fahrschüler/Interessent).
- KI-Anbieter: Die KI-Funktionen werden über die API von OpenAI, Inc. (San Francisco, USA) bereitgestellt. Die Datenverarbeitung durch OpenAI erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung und des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV).
- Keine automatisierte Einzelentscheidung: Es findet keine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne des Art. 22 DSGVO statt. Der KI-Assistent unterstützt die Kommunikation und Terminkoordination; verbindliche Entscheidungen (insbesondere Terminbestätigungen, Absagen, Schülerfreischaltungen) werden stets durch die Fahrschule als Verantwortlichen über das Dashboard getroffen oder bestätigt.
- Keine Gewähr für Richtigkeit: KI-generierte Antworten können Ungenauigkeiten enthalten und stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte dar. Der Kunde ist verpflichtet, geschäftskritische Informationen (insbesondere Termine, Preisauskünfte) über das Dashboard zu prüfen. Die Haftung für fehlerhafte KI-Inhalte richtet sich nach § 8 Abs. 6.
- KI-Kompetenz (Art. 4 KI-Verordnung): Die Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenz der eigenen Mitarbeiter obliegt dem Kunden im Rahmen seiner Pflichten als Betreiber gemäß Art. 4 KI-Verordnung. Der Anbieter kann den Kunden hierbei durch Bereitstellung von Onboarding-Materialien und Dokumentation unterstützen.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem KI-Einsatz finden sich in der Datenschutzerklärung.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch Registrierung des Kunden auf der Website und Bestätigung per Mail durch den Anbieter zustande.
(2) Mit der Registrierung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Der Anbieter kann dieses Angebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Freischaltung des Zugangs annehmen.
(3) Der Anbieter speichert den Vertragstext und stellt ihn dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung.
§ 3a Ablehnung von Vertragsabschlüssen
(1) Der Anbieter behält sich vor, Vertragsabschlüsse ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht.
(2) Der Anbieter kann Verträge insbesondere ablehnen bei:
- Negativer Bonitätsprüfung
- Früherem Vertragsverstoß oder Zahlungsverzug
- Verdacht auf Missbrauchsabsicht
- Technischen oder rechtlichen Unmöglichkeiten der Leistungserbringung
(3) Eine Begründung der Ablehnung ist der Anbieter nicht schuldig.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise gemäß der auf der Website veröffentlichten Preisliste. Die Preise variieren je nach Einführungsphase:
Die aktuellen Pakete, Preise und Optionen (Website-Assistent, WhatsApp-Helfer, FahrChat komplett, Jahresabo, individuelles Angebot für größere Fahrschulen) sind auf unserer Webseite unter fahrchat.de/preise einsehbar. Die dort aufgeführten Preise gelten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und sind Bestandteil des Vertrages. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Größere Fahrschulen (ab 6 Fahrlehrern): Individuelle Preise auf Anfrage.
(2) Bestandskundenschutz (Grandfathering) — nur während Beta-Phase:
Kunden, die sich während der Beta-Phase anmelden, behalten ihren Beta-Preis dauerhaft, solange sie ununterbrochen zahlender Kunde bleiben. Bei Kündigung und späterer Neuanmeldung gelten die dann jeweils aktuellen Preise. Nach Ende der Beta-Phase gibt es keinen Grandfathering-Schutz mehr — Preise nach Beta können sich gemäß der jeweils gültigen Preisliste ändern.
Ausnahme bei außergewöhnlichen Kostenexplosionen: Der Anbieter behält sich vor, den Grandfathering-Preis mit einer Ankündigungsfrist von 6 Monaten anzupassen, wenn z.B. die externen Betriebskosten (insbesondere API-Kosten für WhatsApp, KI-Modelle oder Hosting) um mehr als 100% gegenüber dem Stand bei Vertragsschluss steigen. In diesem Fall hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung.
(3) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Neukunden erhalten eine kostenlose Testphase ab Freischaltung des Zugangs. Die Dauer der Testphase beträgt 14 Tage, sofern zum Zeitpunkt der Registrierung kein abweichendes Angebot gilt. Während der Testphase kann der Kunde den vollen Funktionsumfang des gewählten Tarifs nutzen. Die erste Rechnung wird erst nach Ablauf der Testphase fällig.
(5) Eine Testphase kann nur einmal pro Unternehmen gewährt werden. Versuche, durch Neuregistrierung unter anderer E-Mail-Adresse weitere Testphasen zu erhalten, berechtigen den Anbieter zur sofortigen Sperrung ohne Vorankündigung.
(6) Der Anbieter behält sich vor, die Testphase bei begründetem Verdacht auf Missbrauch vorzeitig zu beenden.
(7) Nach Ablauf der Testphase geht das Abonnement automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über, sofern der Kunde nicht vor Ablauf der Testphase kündigt. Die Abrechnung erfolgt monatlich oder jährlich im Voraus, je nach gewähltem Abrechnungszeitraum.
(8) Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Kunde erteilt dem Anbieter ein SEPA-Lastschriftmandat bzw. autorisiert die Belastung seiner Kreditkarte.
(9) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
(10) Einrichtungsgebühr (Setup-Fee): Für die Pakete WhatsApp-Helfer und FahrChat komplett wird nach Ende der Beta-Phase eine einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe von 149 € (zzgl. USt.) berechnet. Während der Beta-Phase entfällt diese Einrichtungsgebühr komplett. Bei Buchung eines Jahresabos entfällt die Einrichtungsgebühr ebenfalls. Für das Paket Website-Assistent fällt keine Einrichtungsgebühr an.
(11) Der Kunde kann gegen Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Während der kostenlosen Testphase (§ 4 Abs. 4) kann der Kunde jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In diesem Fall entstehen keine Kosten.
(3) Nach Ablauf der Testphase können beide Parteien den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen.
(4) Die Kündigung muss über das Dashboard (Abonnement verwalten), über die Funktion „Account löschen“ im Dashboard, oder in Textform (z.B. E-Mail an info@fahrchat.de) erfolgen.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten
- Schwerwiegende Verstöße gegen diese AGB
- Missbrauch der Plattform
(6) Wird ein Monatsabonnement vor Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums gekündigt, erfolgt keine anteilige Erstattung; der Zugang bleibt bis zum Ende des bezahlten Zeitraums bestehen. Bei Jahresabonnements erfolgt keine anteilige Erstattung bei ordentlicher Kündigung durch den Kunden; der Zugang bleibt bis zum Ende der bezahlten Jahreslaufzeit bestehen. Bei außerordentlicher Kündigung durch den Kunden aus wichtigem Grund, den der Anbieter zu vertreten hat, erfolgt eine anteilige Erstattung für den nicht genutzten Zeitraum.
(7) Datenexport und Löschung nach Vertragsende:
Nach Vertragsbeendigung gilt folgendes Verfahren:
- Der Zugang zur Plattform wird innerhalb von 48 Stunden nach wirksam werden der Kündigung deaktiviert.
- Der Kunde kann seine Daten (Termine, Fahrschüler-Kontakte, Kommunikationshistorie) bis zu 7 Tage nach Vertragsende über eine Exportfunktion im Dashboard herunterladen (CSV/JSON-Format).
- Alle personenbezogenen Daten des Kunden und seiner Fahrschüler werden nach Vertragsende und Ablauf der Exportfrist auf Anfrage oder im Rahmen regelmäßiger Bereinigungen gelöscht.
- Ausgenommen sind Daten, die der Anbieter aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (z.B. Rechnungsdaten gemäß § 14b UStG: 8 Jahre) vorhalten muss.
Der Anbieter informiert den Kunden bei Kündigung per E-Mail über die Möglichkeit zum Datenexport und die geltenden Löschfristen.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet:
- Die Plattform nur für rechtmäßige Zwecke zu nutzen
- Seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen
- Dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen, wenn er Kenntnis von einem Missbrauch seiner Zugangsdaten erlangt
- Die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten
- Keine Inhalte zu übermitteln, die gegen geltendes Recht verstoßen
- Die Plattform im Rahmen üblicher Geschäftsnutzung einer Fahrschule zu verwenden (Fair Use)
(2) Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten erfolgen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich sämtliche geltenden Datenschutzvorschriften einzuhalten. Ferner verpflichtet sich der Kunde die Datenschutzerklärung und Einwilligungserklärungen seiner Fahrschüler gemäß DSGVO einzuholen, bevor er deren Daten in die Plattform eingibt.
(4) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung der in Absatz 1 bis 3 genannten Pflichten durch den Kunden geltend gemacht werden. Der Kunde hat die Kosten der dadurch entstandenen Rechtsverteidigung des Anbieters einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, alle im Rahmen der Nutzung erlangten Informationen über die Plattform, deren Funktionsweise und technische Details, welche ihrer Art nach bereits als vertraulich anzusehen sind oder aber ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind, während der Vertragslaufzeit und für eine Dauer von 5 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(6) Fair Use und technische Schutzmaßnahmen: Der Kunde verpflichtet sich zu einer fairen, dem üblichen Geschäftsbetrieb einer Fahrschule entsprechenden Nutzung der Plattform. Bei Missbrauch oder unverhältnismäßiger Nutzung — insbesondere bei automatisierten Bot-Spam-Angriffen, ungewöhnlich hohem Nachrichtenaufkommen, das den üblichen Geschäftsbetrieb deutlich übersteigt, oder vorsätzlicher Umgehung technischer Limits — ist der Anbieter berechtigt, im Rahmen seiner berechtigten Interessen verhältnismäßige technische Schutzmaßnahmen einzuleiten. Hierzu zählen insbesondere die Drosselung des Nachrichtendurchsatzes oder die temporäre Sperre einzelner Rufnummern. Die Maßnahmen sind auf das zur Abwehr des Missbrauchs erforderliche Maß zu beschränken und werden aufgehoben, sobald die Ursache des Missbrauchs behoben ist. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich per E-Mail über solche Maßnahmen sowie über deren Aufhebung.
§ 7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und dessen Fahrschüler nur im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Der AVV in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung ist unter fahrchat.de/avv abrufbar und wird mit Vertragsschluss Bestandteil des Nutzungsvertrages. Änderungen des AVV werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt.
(3) Details zur Datenverarbeitung entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
(4) Eine aktuelle Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ist unter fahrchat.de/avv abrufbar. Der Anbieter informiert den Kunden mindestens 4 Wochen vor dem Einsatz neuer Unterauftragsverarbeiter per E-Mail. Der Kunde kann dem Einsatz eines neuen Unterauftragsverarbeiters aus berechtigtem datenschutzrechtlichen Grund widersprechen. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Die Haftung des Anbieters für Schäden aus dem Vertragsverhältnis ist wie folgt beschränkt:
a) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Dieser Schaden ist der Höhe nach auf die Summe der vom Kunden bezahlten Vergütung beschränkt.
b) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(2) Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform. Wartungsarbeiten und technische Störungen können zu vorübergehenden Unterbrechungen führen.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Störungen, die im Verantwortungsbereich des Drittanbieters liegen und die der Anbieter trotz zumutbarer Maßnahmen nicht verhindern oder abmildern konnte. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über bekannte Störungen.
(5) Der Anbieter führt freiwillig regelmäßige Backups durch (z.B. wöchentlich). Im Falle eines Datenverlusts bemüht sich der Anbieter, Daten aus Backups wiederherzustellen. Ein Anspruch auf vollständige Wiederherstellung besteht nicht. Der Kunde ist eigenverantwortlich für das Führen lokaler Backup-Kopien seiner geschäftskritischen Daten und sollte die Exportfunktion regelmäßig nutzen.
(6) Die Plattform nutzt KI-gestützte Funktionen zur Unterstützung der Terminvereinbarung und Kommunikation. Für Schäden aus fehlerhaften KI-generierten Inhalten gelten die allgemeinen Haftungsregelungen in Absatz 1. KI-generierte Inhalte können Ungenauigkeiten enthalten und ersetzen keine fachliche Beratung. Der Kunde ist verpflichtet, geschäftskritische KI-generierte Informationen (insbesondere Terminbestätigungen) eigenverantwortlich im Dashboard zu prüfen.
(7) Höhere Gewalt: Der Anbieter haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung seiner Pflichten, soweit diese auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegen (z.B. höhere Gewalt). Hierzu zählen insbesondere: Ausfälle oder Einschränkungen der WhatsApp Business API oder anderer Meta-Dienste, Ausfälle von Drittanbieter-Infrastruktur (Twilio, Supabase, Vercel, OpenAI), Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe sowie Störungen der Telekommunikationsinfrastruktur. Im Falle höherer Gewalt verlängern sich die Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden ein nichtausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform zu ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch für die Dauer der Vertragslaufzeit zu nutzen. Weitere Rechte werden dem Kunden ausdrücklich nicht eingeräumt.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, ein Reverse Engineering zu betreiben, die Plattform zu dekompilieren, zu disassemblieren oder den Quellcode auf andere Weise zu ermitteln, sofern dies nicht zwingend gesetzlich, insbesondere nach §§ 69d, 69e UrhG oder § 11 Nr. 2 PatG, erlaubt ist.
(3) Alle Rechte an der Plattform, einschließlich aller etwaiger Schutzrechte, verbleiben beim Anbieter.
§ 10 Änderung der AGB
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist (insbesondere Änderungen der Rechtslage, höchstrichterlichen Rechtsprechung, Marktbedingungen oder des Leistungsumfangs). Änderungen werden mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen mitgeteilt.
(2) Der Kunde wird über geplante Änderungen per E-Mail informiert. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt.
(3) Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist gesondert hinweisen.
(4) Widerspricht der Kunde, bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).
(2) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Von dem Erfordernis der Schriftform kann nur schriftlich abgewichen werden.
(3) Erfüllungsort für Leistungen des Anbieters ist Lindau. Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden ist Lindau. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Lindau, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(4) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Jeder Vertragspartner hat in diesem Fall das Recht, die Vereinbarung einer gültigen durchführbaren Bestimmung zu verlangen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend im Falle einer Regelungslücke.
(5) Die Vertragssprache ist Deutsch.
Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:
Marco Mori
Birkachstraße 3
88131 Lindau
Deutschland
E-Mail: info@fahrchat.de
Telefon: +49 171 2931804
Stand: Mai 2026 — Version 1.2